Deutsche Bahn ignoriert Mrs. Germany – was soll ich tun?

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Hallo liebe Gäste,

als ich als Stern Abonnentin im Sommer 2010 im ICE gesessen hatte, da musste ich wegen deren Karikatur spontan auflachen. Ich hielt noch schnell die Hand vor den Mund, immerhin hatte ich viele weitere Fahrgäste um mich herum. Es ging auf dem Blatt Papier um den „Service“ der deutschen Bahn und das Ausfallen der Klimaanlagen bei gefühlten 50 Grad im Zug.

Nun gut – ein Kontrolleur hielt auf dieser Comic Zeichnung seinem Kunden im heiß-schwülen Zug mit frecher Fratze einen Föhn direkt ins Gesicht und schrie: „Nimm das, Du verdammter Schwarzfahrer.“ Darunter die Frage: „Spinnt die Bahn jetzt total?“

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Weniger lachen musste ich jedoch, als ich selbst gewisse Erfahrungen mit der deutschen Bahn gemacht habe. Nun, ich muss dazu sagen, dass ich die Bahncard 50 besitze und nahezu wöchentlich weite Strecken quer durch Deutschland zurücklege. Wenn ich Bekannte wieder treffe, dann eben häufig im Zug – so kam auch mein einstündiges Gespräch mit Jürgen Drews zustande. Ich gehöre zu den Menschen, die auch dann einen Fahrschein ziehen, wenn sie nur eine Station mit der Bahn fahren und die einen richtig fetten DIN A4 Umschlag voller Fahrscheinbelege fürs Finanzamt gesammelt haben.

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Die Bahn sieht das jedoch komplett anders und hat mich als Dank dafür, dass ich deren Arbeitsplatz sichere, unbegründet in ihre „Schwarzfahrer Liste“ gepackt. Im ICE sind die Kontrolleure in der Regel äußerst freundlich und reißen schon mal den einen oder anderen Witz mit den Gästen.

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Meine Viererkarten benötige ich nicht so häufig und so habe ich auch gar nicht mitbekommen, dass sich die Preise dafür erhöht haben. Zwei grimmige Kontrolleure mit dunklen Augenrändern kamen mir entgegen und ich zeigte meinen entwerteten Fahrschein. Aus dem finsteren Gesicht folgte eine noch viel düstere Stimme. Der ältere Herr fuhr mich an, dass sich die Preise erhöht haben und dass das eine linke Art von Schwarzfahren wäre.

Tuchfühlung mit der Polizei

Ich zuckte innerlich ein wenig zusammen und sagte ihm, dass ich das nicht wusste und die Differenz „von einem Euro noch was“ sehr gern sofort ausgleichen würde. „Nein, ich will ihren Personalausweis, das macht 40 Euro.“ Da ich lächelnd antwortete, dass ich vorziehe, die Differenz zu zahlen und beim nächsten Mal regelmäßig nachzufragen, ob die Preise noch aktuell sind, tickte der – anscheinend mit sich selbst unzufriedene Mensch – total aus.

„Dann holen wir eben die Polizei.“ In diesem Moment war ich froh, dass ich in Deutschland wohne und nicht im Irak. Denn in unserem Land kamen mir die zwei Polizisten am Bahnhof in Essen sehr freundlich entgegen und haben nur circa drei Minuten meiner Zeit in Anspruch genommen. „Habe ich richtig verstanden, die Dame hat den richtigen Fahrschein richtig entwertet?“ fragte einer der Herren den Kontrolleur mit großen Augen. „Haben Sie denn nicht verstanden, die Preise wurden inzwischen erhöht“, meinte der Kontrolleur biestig.

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Die Polizisten haben mir wieder sehr freundlich gesagt, dass mein Fahrschein nun – trotz allem – leider doch zur Prüfung nach Baden-Baden eingezogen werden muss. Alles in Ordnung – es ging für mich mit neuem Fahrschein weiter nach Haltern am See.

Für eine rege „Brieffreundschaft“ mit der deutschen Bahn habe ich als viel beschäftigte freiberufliche Künstlerin nun wirklich keine Zeit – aber hier veröffentliche ich trotzdem einmal den Schriftverkehr:

Elischeba Wilde
XXXXXXXXXXX

XXXXX, 15. Mai 2010


DB Vertrieb GmbH
Fahrpreisnacherhebung
76518 Baden-Baden

Fahrpreisnacherhebungsnummer XXXXXXXXXXXXXX

Hallo sehr geehrte Damen und Herren,

erst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich als Bahncard-50-Inhaberin nahezu wöchentlich als gute Kundin unterwegs bin.

Freitag den 14. Mai 2010 hatte ich diese Strecke geplant:

Hin: Haltern am See bis Düsseldorf
Zurück: Düsseldorf bis Essen

Ich habe in Haltern am See am Schalter den Schaffner gefragt: „Sorry, ich habe vergessen welche Karte wofür gilt. Welche Viererkarte bis Essen und welche bis Düsseldorf? “ „C gilt bis Essen und D bis Düsseldorf“ – so seine Antwort. Er hat Recht gehabt.

Problem: Woher sollte ich wissen, dass sich die Preise inzwischen erhöht haben? Brav habe ich meine Viererkarte (DIE RICHTIGE!) in Düsseldorf entwertet. Also praktisch RICHTIGE Karte RICHTIG entwertet. Da die Preise inzwischen erhöht wurden, hat mich der Kontrolleur grob angefahren, ich würde mit einer ungültigen Karte fahren, die viel zu günstig wäre, inzwischen wären die Preise höher. Hab` ihm erklärt, dass ich das nicht wusste und sehr gern entweder einen komplett neuen Fahrschein erwerbe oder alternativ die Differenz zahle.

Für ihn war das jedoch eindeutig Schwarzfahren – was ich anders sehe, da mein Fahrschein entwertet war und auch der richtige gewesen ist. Ich finde es in Ordnung, dass die Preise erhöht werden, denn die Deutsche Bahn Angestellten müssen ja auch morgens ihre Brötchen bezahlen und das Leben wird leider nicht günstiger ;.). Jedoch finde ich es nicht richtig, dass auf einem Fahrschein nicht drauf steht, dass er begrenzt gültig ist, obwohl das offensichtlich doch der Fall ist. Leider kann ich keinen Beleg beilegen, da der Kontrolleur den Fahrschein eingezogen hatte und meinte, dass sie ihn dann erhalten (hoffentlich klappt das auch so).

Bitte berechnen Sie mir doch nur die Differenz zwischen der alten und neuen Viererkarte oder einen komplett neuen Fahrschein. Dankeschön für Ihr Verständnis und Ihre Fairness im Voraus :-).

Mit freundlichen Grüßen,

Elischeba Wilde

P.S. Dies ist schon das dritte Mal, dass Sie meine Daten erhalten haben. Beim ersten Mal (ist schon ewig lange her) war der Automat kaputt und beim zweiten Mal war es WIRKLICH mein Fehler ;-), da ich nach einem langen Arbeitstag zu blöd war, die richtige Viererkarte aus meiner Geldbörse zu ziehen, hatte in Hannover aus Versehen die von Köln benutzt (Bahnfahrt, Kurzstrecke).

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Darauf hin habe ich ein allgemeines Schreiben erhalten, in das meine persönliche Anrede eingefügt wurde. Fazit: 40 Euro Strafe. Darauf hin folgte dieser Brief meinerseits:

Elischeba Wilde
XXXXXXXXXXXXXX

DB Vertrieb GmbH
Fahrpreisnacherhebung
76518 Baden-Baden XXXXXXXX, 21. August 2010

Fahrpreisnacherhebungsnummer XXXXXXXXXX
Aktenzeichen XXXXXXXXXX

Hallo sehr geehrte Damen und Herren,

Dankeschön für Ihr Schreiben vom 18. August 2010. Leider sind Sie auf den Fall gar nicht eingegangen, sondern haben eine „Massenantwort“ geschickt.

Zum Beispiel haben Sie mir geschrieben, dass es erforderlich ist, dass man die Fahrkarte erwirbt, bevor man die Fahrt antritt. Außerdem haben Sie mir geschrieben, dass man die Fahrkarte ordnungsgemäß entwertet und während der ganzen Fahrt gut aufbewahren sollte.

Beides habe ich doch gemacht! Ich habe dem Herrn die RICHTIGE Fahrkarte RICHTIG entwertet gezeigt. „Fahrkarte bitte“ und schwupp hatte der Kontrolleur sie auch schon vor seiner Nase. Das einzige Problem war, dass die Bahn die Preise für 4er Karten inzwischen leicht erhöht hat und dass meine 4er Fahrkarte vor der Preiserhöhung gekauft wurde.

Ich biete Ihnen an, die Differenz nachträglich zu zahlen. Bitte schicken Sie mir auch meine 4er Karte wieder zurück, damit ich diese von der Steuer absetzen kann, so wie ich das seit Jahren handhabe.

Mit freundlichen Grüßen nach Baden-Baden von Elischeba Wilde

Hier die Antwort der deutschen Bahn vom 12. November 2010:

Sehr geehrte Frau Wilde,

Sie konnten bei der Prüfung der Fahrausweise auf Ihrer Fahrt am 14.05.2010 keinen bzw. keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen. Leider haben Sie es bisher versäumt den noch zu zahlenden Betrag vollständig zu begleichen.

Wir fordern Sie deshalb hiermit auf, den ausstehenden Betrag in Höhe von

40 Euro Fahrpreisnacherhebung
zuzüglich 7 Euro Mahnkosten
zuzüglich 0 Euro Sonstige Kosten (bspw. Adressermittlungsgebühren)
abzüglich 0 Euro Zahlungen

47 Euro

bis zum 21.11.2010 mit dem beigefügten Zahlungsvordruck zu überweisen.

Sollten Sie begründete Einwände gegen diese Zahlungsaufforderung haben, bitten wir Sie uns diese bis zu dem oben genannten Termin schriftlich mitzuteilen. Wir werden Ihnen dann zeitnah unsere Entscheidung mitteilen.

Bei einem Fristversäumnis wird der Vorgang ohne erneute Mahnung einem Inkassoinstitut zur Betreibung der Forderung übergeben.

Sollten Sie die Forderung bereits ausgeglichen haben, bitten wir Sie, dieses Schreiben als gegenstandlos zu betrachten.

Mit freundlichen Grüßen
DB Vertrieb GmbH
Fahrpreisnacherhebung

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt. Sein Inhalt ist auch ohne Unterschrift gültig.

Anlagen Zahlschein

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Aus diesem Schreiben geht hervor, dass meine letzte Antwort überhaupt nicht mehr berücksichtigt wurde. Meine Frage an meine Leser: Was soll ich jetzt tun? Es geht mir nicht um die 40 Euro. Ich finde, dass die Deutsche Bahn auf diesem Gebiet noch an Kundenfreundlichkeit arbeiten sollte – oder sehe ich das falsch?

Meinen Fahrschein habe ich übrigens auch nicht für das Finanzamt zurück bekommen.

Liebe Grüße von Elischeba Wilde

Hinweis: Ansonsten bin ich mit dem Service der Bahn zufrieden und habe die Erfahrung gemacht, dass meine Züge zu 90 Prozent pünktlich sind (fünf Minuten Verspätung sind für mich gar kein Problem).

UPDATE 2011: Aufgrund vieler Nachfragen möchte ich darauf hinweisen, dass mich circa zwei Wochen nach Erscheinen dieses Artikels ein freundlicher Herr aus der Geschäftsführung der Deutschen Bahn auf dem Handy angerufen hat und mir versichert hat, dass er sich der Sache persönlich annehmen wird und ich mich um nichts mehr kümmern brauche. So war es auch! Schade nur um die Menschen, die keinen eigenen Blog haben, um ihre Meinung kundzutun.

 
VG Wort Zähler

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